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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bodelschwingh-Schule Sindelfingen ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Schule (www.bss-sifi.de)

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Fehlende Nicht-Text Inhalte

  • Benutzung von Farbe
  • Kontraste
  • Tastatur
  • Fokus-Reihenfolgen
  • Linkzweck
  • Fokus sichtbar
  • Fehlerkennzeichnung
  • Syntaxanalyse
  • Deutsche Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Barrierefreiheit von Dokumenten

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.01.2025 erstellt, aufgrund einer Überprüfung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg.

Die Erklärung wurde zuletzt am 28.01.2025 durch die Bodelschwingh-Schule Sindelfingen überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Rückmeldungen an: poststelle@04110267.schule.bwl.de

Telefon: 07031-70870

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit

Schlichtungsstelle

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375

E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.